Veröffentlicht am: 03.02.2015

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Deutscher Verkehrsgerichtstag:

Forderung nach einer grundsätzlichen beruflichen Ordnung des Kfz- Sachverständigen-wesens; BVS stimmt zu.

Der 53. Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) hat sich ausdrücklich für eine berufliche Regelung des Kfz-Sachverständigenwesens ausgesprochen. Bis dato definiert kein Gesetz die Anforderungen und Voraussetzungen für den Sachverständigenberuf. Ausdrücklich begrüßt daher der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) diese Forderung des VGT und regt an, darüber hinaus für alle Sachverständigen eine grundsätzliche gesetzliche Regelung zu schaffen.

„Wir können die Forderung des Deutschen Verkehrsgerichttages gut nachvollziehen“, erklärt BVS-Präsident Willi Schmidbauer. „Es gilt, die Spreu vom Weizen zu trennen. Es gibt kein Gesetz, das den Sachverständigenberuf definiert. Folglich kann sich jeder, der sich für geeignet und dazu berufen hält, als Sachverständiger, Gutachter oder Experte bezeichnen. Die Berufsbezeichnungen als Sachverständiger, Gutachter oder Experte sind nicht gesetzlich geschützt.

Der Ruf nach einer einheitlichen Regelung bzw. nach einem Berufsgesetz ertönt in Deutschland schon seit Jahrzehnten. Da es inhaltlich aber nicht möglich sein wird, die Vielzahl der Fachgebiete, auf denen Sachverständige tätig sind, konkrete Regelungen zur Ausbildung und Ausübung der Sachverständigentätigkeit zu schaffen, hat sich der BVS bereits schon vor 20 Jahren mit Vorschlägen an die Bundespolitik gewandt, um eine Art Schutzgesetz zu schaffen, das inhaltlich regelt, wer die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ führen darf.  Als Sachverständiger, Gutachter oder Experte sollen sich danach zukünftig nur noch diejenigen Personen bezeichnen dürfen, die über eine entsprechende qualifizierte Ausbildung im handwerklichen Bereich absolviert haben oder über einen Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss verfügen. Weiterhin ist es erforderlich, die entsprechende Berufserfahrung nachzuweisen. Für einzelne Fachgebiete, auf denen überhaupt keine entsprechende berufliche Ausbildung existiert, muss es darüber hinaus definierte Einstiegsmöglichkeiten in den Sachverständigenberuf geben. Letztendlich können dabei „viele Wege nach Rom führen“. Doch gerade der Nachweis der entsprechenden Qualifikation und Berufserfahrung, sowie die Teilnahme an regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen sichern auch einen gewollten Qualitätsstandard für das Sachverständigenwesen, meint der BVS. Im konkreten Fall und in Bezug auf das Kfz-Sachverständigenwesen, hat Dipl.-Ing. Ronald Lorenz, BVS-Bundesfachbereichsleiter Kraftfahrzeugwesen und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen, einige Kriterien zusammen gestellt, die nach Auffassung des BVS-Bundesfach-bereichsleiters als Voraussetzungen für einen Kfz-Sachverständigen dienen können:
1. Eine Ausbildung im kraftfahrzeugtechnischen Handwerk, entweder als Kfz-Mechatroniker, früher Mechaniker oder Kraftfahrzeugschlosser genannt, oder als Karosseriebauer oder Kraftfahrzeugelektriker wurde abgeschlossen. Eine anschließende Ausbildung zum Meister für Kraftfahrzeugtechnik oder Karosserie- und Fahrzeugbau stellen die Grundlage für die Tätigkeit als Sachverständiger für Kraftfahrzeugschaden und -bewertung dar. Sachverständige ohne höhere technische Ausbildung wurden von den Gerichten schon als Gutachter abgelehnt.
2. Alternativ zur handwerklichen Ausbildung und Tätigkeit ist ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Maschinenbau, Kraftfahrzeugtechnik oder ähnlichem mit einem Abschluss als Bachelor oder Master bzw. Diplomingenieur ein idealer Einstieg in die Ausübung der Sachverständigentätigkeit.
Diese Ausbildungsalternativen müssen dann auch mit erheblicher Berufserfahrung verbunden werden.

Neben dem Vorhandensein einer besonders hohen Sachkunde und der notwendigen beruflichen Erfahrung ist es unabdingbar, dass derjenige, der den Sachverständigenberuf ausüben will, wirtschaftlich unabhängig ist und über die notwendigen persönlichen Eigenschaften verfügt, die ihm eine unabhängige und unparteiliche Berufsausübung ermöglichen. Dies unterscheidet den Sachverständigen von denjenigen, die ausschließlich in einem berufsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis weisungsgebunden Schadenshöhen bestimmen und Reparaturwege unter dem ausschließlichen Gesichtspunkt der Kostenminimierung festlegen. „Im Idealfall ist der- oder diejenige, die den Sachverständigenberuf ausüben, öffentlich bestellt und vereidigt und verfügt damit über einen von dritter unparteiischer Seite attestierten Nachweis, dass er über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt, bei seiner Berufsausübung unabhängig und weiterhin persönlich integer ist“, ergänzt der Kfz-Sachverständige Lorenz.

„Für uns ist es insbesondere wichtig, nicht nur Kritik an der fehlenden Gesetzgebung zu üben, sondern auch Lösungen aufzuzeigen. Wir fördern den qualifizierten Nachwuchs in unserem Forum Neue Sachverständige, kurz FNS. Die öffentliche Bestellung ist das höchste Qualitätsmerkmal, da hier regelmäßig das Vorhandensein der hohen Sachkunde und der persönlichen Unabhängigkeit geprüft wird. Diese Sachverständigen müssen das überdurchschnittliches Fachwissen, die besondere Praxiserfahrung und Charaktereigenschaften sowie die persönliche Integrität und eine unparteiische, unabhängige und weisungsfrei Aufgabenerfüllung nachweisen. Unsere Mitglieder erfüllen durch ihre Bestellung die höchsten Ansprüche und sind damit kompetente Ansprechpartner – auf über 250 Fachgebieten und zu finden in unserer Online-Datenbank“, so Willi Schmidbauer überzeugt.

Weitere Informationen unter:
Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS)
Willi Schmidbauer, BVS-Präsident
Charlottenstraße 79/80
10117 Berlin
Tel.: 030 255 938-0
Fax: 030 255 938-14

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